1223 Die Nachricht Zimmermann's II. 350, dass in diesem Jahre eine in Sachsen herrschende Hungersnoth Landbauern aus ihrer Heimath im Meissen'schen getrieben und bewegen habe, sich in Schönwalde bei Gleiwitz mitten unter den Polen anzusiedeln, wird widerlegt durch die Urkunde vom 10. März 1269 (Cod. dipl. Siles. II. 10), welche die eigentliche Aussetzung von Schönwalde enthält, wenngleich der Name erst später sich bildete. Jene irrige Zeitbestimmung ist wahrscheinlich so entstanden, dass man zur Fixirung der Tradition, welche die Schönwalder Kolonisten durch eine Hungersnoth aus ihrer sächsischen Heimath vertreiben liess, nach diesem Jahre griff, in welchem, wie oben erwähnt, eine solche Kalamität geherrscht haben sollte. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |